Gern erwarten wir Sie zu einem Aufenthalt in gemütlicher, familiärer Atmosphäre.
Das Haus befindet sich in ruhiger Lage am Ortsrand und ist umgeben von
unseren Koppeln, Feldern und Wäldern im Naturpark Südschwarzwald.
Preise :
DZ 74,- € / Nacht als EZ 40,- € / Nacht
Aufschlag für nur eine Nacht : 10,- €
Kontakt
Gästehaus Brunnmatthof
Waldshuter Gass 9
79774 Albbruck-Unteralpfen
www.brunnmatthof.de
info@brunnmatthof.de
Mobil +49 1709337854
Impressum
Inhaberin:
Marion Dimer
Waldshuter Gass 9
79774 Albbruck-Unteralpfen
+49 1709337854
info@brunnmatthof.de
www.brunnmatthof.de
Inhaltlich verantwortlich gemäß § 10 Absatz 3 MDStV:
Marion Dimer (Anschrift wie oben)
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AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Gästehaus Brunnmatthof
§ 1 Abschluss des Gastaufnahmevertrages
1. Der Gastaufnahmevertrag ist verbindlich abgeschlossen, wenn die Unterkunft bestellt und zugesagt und schriftlich bestätigt oder kurzfristig bereitgestellt wird.
2. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder E-Mail erfolgen. Im Interesse der Vertragsparteien sollte die Schriftform gewählt werden.
3. Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der buchende Gast wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch aus drückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
§ 2 Leistungen, Preise und Bezahlung
1. Die vom Beherbergungsbetrieb geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Buchungsangebot.
2. Der vereinbarte Preis, einschließlich aller Nebenkosten, ist am Tag der Anreise bar fällig, soweit nicht etwas anderes vertraglich vereinbart ist. Für langfristige Reservierungen sind 50% Anzahlung per Überweisung fällig.
3. Die angegebenen Preise sind Endpreise.
§ 3 Rauchen
1. Wir sind ein Nichtraucherhaus. Rauchen im Haus nicht erwünscht. Bei Zuwiderhandlungen werden Spezialreiningungskosten in Höhe von 80,-€ in Rechnung gestellt.
Anreise/Abreise
1. Die Zimmer stehen am Anreisetag ab 15:00 Uhr – wenn nichts anderes vereinbart ist - zur Verfügung. Eine Anreise sollte bis 18:00 Uhr erfolgen. Bei einer späteren Anreise informieren Sie uns bitte.
2. Am Abreisetag sind die Zimmer bis spätestens 11:00 Uhr zu räumen. Bei einer verspäteten Abreise bis 18:00 Uhr sind wir berechtigt 50% des Preises zu berechnen, danach 100% des Preises.
§ 4 Rücktritt / Stornokosten
1. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, für welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Die Pension behält sich vor vom Vertrag zurückzutreten, wenn höhere Gewalt eine Erfüllung unmöglich macht, ohne dass hieraus Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.
2. Ein einseitiger, kostenfreier Rücktritt seitens des Gastes von einer verbindlichen Buchung ist grundsätzlich ausgeschlossen.
3. Stornokosten: Rücktritt bis 6 Wochen vorher keine Stornokosten, bis zum 5. Tag vor Reiseantritt 80% , danach und bei Nichterscheinen 80% . Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Beherbergungsbetrieb kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Die Rücktritterklärung ist schriftlich an den Beherbergungsbetrieb zu richten.
4. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen.
§ 5 Mängel der Beherbergungsleistung
1. Der Beherbergungsbetrieb haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung. Weist die gemietete Unterkunft einen Mangel auf, der über eine bloße Unannehmlichkeit hinausgeht, hat der Gast dem Inhaber des Beherbergungsbetriebes oder dessen Beauftragten den Mangel unverzüglich anzuzeigen, um dem Beherbergungsbetrieb eine Beseitigung der Mängel zu ermöglichen. Unterlässt der Gast diese Mitteilung, stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsgemäßen Leistungen zu.
2. Änderungen in der Zimmervergabe, der Technik der zugesagten Räume oder im Rahmenprogramm sind zulässig, soweit dadurch keine
berechtigten Interessen des Gastes betroffen sind.
§ 6 Haftung
1. Die vertragliche Haftung des Beherbergungsbetriebes für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Preis der vereinbarten Leistung beschränkt, soweit der Schaden nicht auf eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung oder auf einer
vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Beherbergungsbetriebes beruht. Dem steht gleich, wenn der Schaden des Gastes auf ein Verschulden eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Beherbergungsbetriebes beruht.
2. Für vom Gast eingebrachte Sachen haftet der Beherbergungsbetrieb nach den gesetzlichen Bestimmungen (701ff BGB).
§ 7 Rechtswahl und Gerichtsstand
1. Es findet deutsches Recht Anwendung.
2. Gerichtsstand für Klagen des Gastes gegen den Beherbergungsbetrieb ist ausschließlich der Sitz des Beherbergungsbetriebes.